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Prüfung der Standfestigkeit der Grabsteine auf den Friedhöfen

Auf den Friedhöfen der Gemeinde Hörselberg-Hainich werden im Zeitraum vom 05. August – 23. August 2024 (wetterabhängig) die Grabsteine auf Standfestigkeit geprüft.


Die Prüfung wird von einer beauftragten Fachfirma durchgeführt. 


Nicht standsichere Grabsteine werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet, um sofort auf die Situation aufmerksam zu machen. Sollten Grabsteine drohen umzufallen, werden die Steine direkt niedergelegt. 


Nutzungsberechtigte von zu beanstandenden Gräbern werden von der Friedhofsverwaltung zusätzlich schriftlich unterrichtet. Diese werden gebeten, sich umgehend mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Per Post, Telefon (036254-73014) oder per E-Mail unter .

 

Die Gemeinde Hörselberg-Hainich ist laut der Unfallverhütungsvorvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit der Grabsteine zu prüfen.


Verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand der Grabsteine und sonstigen baulichen Anlagen sind jedoch die dafür zuständigen Nutzungsberechtigten.
 

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