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Hinweis zu den teilanonymen Grabstätten

Die Neugestaltung der Friedhöfe mit den angelegten teilanonymen Grabstätten der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich wird von unseren Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen.

 

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass gerade deshalb eine gegenseitige Rücksichtnahme der Trauernden für ein würdevolles Gedenken aller Verstorbenen an diesen Grabstätten unabdingbar ist.

 

Dies bedeutet u.a. (Friedhofssatzung §16, Absatz 4), dass für diese Grabstätten keine individuelle Gestaltung möglich ist. Die Grabflächen selbst (Rasenfläche) sind nicht zu betreten und es darf dort nichts abgelegt werden. Sie haben lediglich vor den Stelen die Möglichkeit, auf den dafür vorgesehenen gepflasterten Bereichen Blumengrüße und Gestecke (kein dauerhafter Grabschmuck) zum Gedenken und Verweilen niederzulegen. Bitte verdecken Sie dabei nicht die Inschriften der anderen Verstorbenen. Abgeblühte Blumen usw. entfernen Sie bitte zu einem späteren Zeitpunkt selbständig, um auch zukünftig diese Plätze des Gedenkens für alle würdig zu erhalten.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Friedhofsverwaltung