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Elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Hörselberg-Hainich
nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an die Gemeinde Hörselberg-Hainich ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation der Gemeinde Hörselberg-Hainich unter www.gemeinde-hoerselberg-hainich.de publizierten E-Mail-Adressen.
  2. Die Gemeinde Hörselberg-Hainich nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
    • Rich Text Format (*.rtf),
    • Word für Windows (*.doc, *.ocx)
    table Data File Version (*.pdf),
    Weitere Formate sind nur in Ansprache mit der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) verwendet werden.
  3. Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von fünf Megabyte (MB) beschränkt.
  4. Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Gemeinde Hörselberg-Hainich nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
  5. Wenn Sie diese Zugangseröffnung nutzen, so sind Sie damit einverstanden, dass ihre E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
  6. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Gemeinde Hörselberg-Hainich davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen stehen.
  7. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
  8. Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres keine elektronische Übertragungsform zu verwenden. Dies gilt auch für fristgebundene Anträge und Erklärungen.
  9. Die Entgegennahme von Dokumenten mit elektronischer Signatur ist derzeit nicht möglich.
  10. Verschlüsselte E-Mails oder Dateianhänge (Attachments) von E-Mails, die verschlüsselt worden oder mit einem Kennwort geschützt sind, werden nicht entgegengenommen.