Ab sofort sind die Grünschnitt-Wertkarten und Restmüllsäcke vom AZV Wartburgkreis in der Kasse (1. OG) der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich zu unseren Sprechzeiten erhältlich.

Kosten Wertkarte zur Anlieferung von Grünschnitt: 8 Euro

Kosten je Restmüllsack: 3,90 Euro

Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung:

Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Für das Amt für Versorgung und Migration im Landratsamt des Wartburgkreises gelten ab dem 1. März in den Dienststellen in Eisenach und Bad Salzungen folgende Sprechzeiten:

Montag          9 Uhr – 12 Uhr

Dienstag       9 Uhr – 12 Uhr

Mittwoch        kein Sprechtag

Donnerstag  9 Uhr – 12 Uhr und 13 Uhr – 18 Uhr

Freitag           kein Sprechtag

Für Besuchervorsprachen bei der Ausländerbehörde ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Hierfür ist die Online-Terminvereinbarung unter www.wartburgkreis.de zu nutzen.

Zu den Aufgaben des Amtes für Versorgung und Migration zählen: die Feststellung von Schwerbehinderungen, Staatliche Sozialleistungen (Elterngeld, Wohngeld, BAföG, Bildung und Teilhabe), Asylbewerberleistungen und –betreuung, Ausländer- und Asylbewerberangelegenheiten.

Landratsamt Wartburgkreis

Die Neugestaltung der Friedhöfe mit den angelegten teilanonymen Grabstätten der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich wird von unseren Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen.

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass gerade deshalb eine gegenseitige Rücksichtnahme der Trauernden für ein würdevolles Gedenken aller Verstorbenen an diesen Grabstätten unabdingbar ist.

Dies bedeutet u.a. (Friedhofssatzung §16, Absatz 4), dass für diese Grabstätten keine individuelle Gestaltung möglich ist. Die Grabflächen selbst (Rasenfläche) sind nicht zu betreten und es darf dort nichts abgelegt werden. Sie haben lediglich vor den Stelen die Möglichkeit, auf den dafür vorgesehenen gepflasterten Bereichen Blumengrüße und Gestecke (kein dauerhafter Grabschmuck) zum Gedenken und Verweilen niederzulegen. Bitte verdecken Sie dabei nicht die Inschriften der anderen Verstorbenen. Abgeblühte Blumen usw. entfernen Sie bitte zu einem späteren Zeitpunkt selbständig, um auch zukünftig diese Plätze des Gedenkens für alle würdig zu erhalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Friedhofsverwaltung